SediPipe Anlagen von FRÄNKISCHE entsprechen der neuen Richtlinie DWA-A 102-2/BWK-A 3-2

Das Anfang des Jahres aktualisierte Regelwerk DWA-A 102 / BWK-A 3 (löst das Merkblatt DWA-M 153 ab) definiert den Stand der Technik neu, beschreibt neue Zielvorgaben und passt vor allem die Richtlinien an die aktuelle Gesetzeslage an.

SediPipe von FRÄNKISCHE

Quelle und ©: FRÄNKISCHE

SediPipe drainage systems FRÄNKISCHE

Quelle und ©: FRÄNKISCHE

Das Anfang des Jahres aktualisierte Regelwerk DWA-A 102 / BWK-A 3 (löst das Merkblatt DWA-M 153 ab) definiert den Stand der Technik neu, beschreibt neue Zielvorgaben und passt vor allem die Richtlinien an die aktuelle Gesetzeslage an.

Unser Netzwerkmitglied FRÄNKISCHE kann als eines der ersten Unternehmen bereits ein Nachweisverfahren für die Leistungsfähigkeit seiner Sedimentationsanlagen gemäß DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 vorweisen. Durch umfangreiche Laborprüfungen im Entwicklungsprozess und durch In-situ-Prüfungen zur Validierung konnte ein entsprechender Zeitvorteil erarbeitet werden.

Mehr Informationen zu SediPipe und SediSubstrator: www.fraenkische.com/102-2-infos